- Gebet der Tiere
- Fondation Brigitte Bardot
- ...Fortsetzung in Marrakech
- Unsere Ziele

Gebet der Tiere in Marrakech
Bitte – gib mir genug zu fressen
lass mich nicht in glühender Sonne stehen.
Bitte – gib mir ein sauberes Lager
und reiss nicht wütend an meinen Zügeln
sondern sprich mit mir, damit ich Dich verstehe.
Bitte – prüfe meine Zähne wenn ich nicht fresse
pflege mein Fell
und behandele meine Wunden,
Bitte – gib mir Medikamente bei Krankheiten und Infektionen.
und setze mich nicht aus –
sondern bring mich bitte zum Gnadenhof
der Fondation Helga Heidrich SOS Tiere in Not
DANKE


Brigitte Bardot
Liebe Tierfreunde!
Soll ich oder soll ich nicht?
Diese Frage beschäftigte mich unendlich im vergangenen Jahr.
Gemeint ist, die Gründung einer Tierschutzorganisation - ja
oder nein?
Soll ich nicht, würde für mich bedeuten: mit verschlossenen Augen durch Marrakech fahren. Bei jeder Tierquälerei den Kopf wegdrehen und die Augen noch fester verschließen.
Und alle meine Tiere, was soll daraus werden?
Wie bisher aus eigener
Tasche finanzieren?
Abgeben? Verkaufen? Nein - nur über meine Leiche.!!
Soll ich doch, würde bedeuten: täglich und lückenlos für die Tiere da zu sein. Denn hier wird eine Tierschutzorganisation nicht in Luxusetagen mit einer Schar von Mitarbeitern, tollen Autos, rauschende Feste und Galas, etc. praktiziert - sondern es bedeutet eine fast lückenlose Präsenz bei Wundbehandlungen, OPs, Impfungen, Zecken- und Ungezieferbehandlungen, Verhandlungen mit den Tierbesitzern. Ebenso bei kranken Tieren Nachtwache halten und am nächsten
Morgen ausgeruht und perfekt geschminkt wieder Geld verdienen, damit
finanziell alles funktioniert.
Mit diesem Für und Wider kämpfte ich eine Zeitlang.
Doch wie aus heiterem Himmel wurde mir die Entscheidung abgenommen.
In Paris besuchte ich die Aktion: Weihnachten für Tiere, organisiert
von der Brigitte Bardot Stiftung.
Ich wurde Brigitte Bardot vorgestellt und nachdem sie erfuhr, dass Lucky-Boy (das von ihr gerettete Pferd) bei mir lebt, umarmte sie mich spontan und bedankte sich so herzlich, das ich tief beeindruckt war.
Diese wunderbare Frau und phänomenale Tierschützerin freute sich über die Rettung eines einzelnen Tieres so sehr, dass diese wunderbare Geste mir Mut gab: anzufangen, weitermachen und zu kämpfen!
Und die Antwort auf meine Frage: soll ich oder soll ich nicht, lautet:
Ja,
ich will!
Helga Heidrich 2004
........Fortsetzung in Marrakech




Alltags Szenen
Bezüglich Tierschutz und artgerechte Tierhaltung herrscht in Marrakech eine unbeschreibliche Misere. Die „Tierzustände“ sind mit Worten nicht zu beschreiben, es ist einfach grausam. Besonders betroffen sind die Arbeitstiere: Esel, Maultiere und Pferde. Auf den Straßen und in den Souks erleben wir täglich grausame Szenen:
- Die Tiere haben offene, eiternde Wunden und müssen arbeiten bis sie umfallen.
- Fliegen bedecken die Wunden, keine Medikamente.
- Nachts werden die Tiere auf Müllkippen geschickt um sich ihr Futter
zu suchen.
Wasser???? wird bei 40° im Schatten mal vergessen! - Stacheldraht als Zaunzeug.
- Die Gedärme treten wegen der Überbelastung aus dem After.
- Um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen, werden Nägel und angespitzte Hölzer in die Flanke gestoßen bis sie bluten oder Fußtritte in die Genitalien.
- Die Karren sind oft so überladen, dass die Tiere zusammenbrechen und werden dann mit Fußtritten wieder auf die Beine gezwungen.
Ist das „Arbeitsmaterial Tier“ verbraucht wird es irgendwo abgestellt oder ausgesetzt. Die Besitzer, sind nicht bereit zu verhandeln, geschweige zu akzeptieren, dass die Tiere hospitalisiert und behandelt werden müssen. Und..und..und… Wir versuchen ein Maximum an Hilfe zu leisten, doch ist das alles nur der so genannte Tropfen auf dem heißen Stein- wir brauchen Hilfe, damit diese Tierquälereien schnellstens der Vergangenheit angehören.
Unsere Ziele
Ein besseres Leben für jedes Tier: Tierschutz mit Zukunft.
Das erste Ziel, aller Bemühungen, der Fondation ist die Konstruktion eines
Gnadenhofes,
damit die schon geretteten Tiere ein sicheres Zuhause bekommen.
Deshalb müssen wir schnellstens die Bauarbeiten in Angriff nehmen.
Die ersten Vorbereitungen sind getätigt, das Grundstück wurde vermessen
und
die so wichtige Stelle für die Wasserbohrung ausgerechnet.
Schnelle Hilfe
Um den Arbeitstieren das Leben erträglicher zu machen,
werden die wichtigen Aktionen der Fondation:
die Verteilung von Wasser und Nahrung sein.
In den ländlichen Gegenden werden auf den Souks Info Stände sein,
um vor allem die Probleme der Tollwut unter Kontrolle zu halten.
Ebenso werden dort Zaunzeug und Medikamente zur Verfügung stehen.
Stopp – das Massacre
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden werden wir die zulässigen Ladungen der Arbeitstiere kontrollieren. Damit das Massacre endlich der Vergangenheit angehört.
Straßenhunde und Katzen
Weitflächige Sterilisations- Campagnen sind geplant.
Tollwut - Impfungen
Lebenswichtig für Mensch und Tier sind flächendeckende Tollwut Impf –Aktionen.
Wir benötigen Ihre Hilfe zur Erreichung unserer Ziele….
Statuten

Übersetzung der Statuten
STIFTUNG HELGA HEIDRICH SOS TIERE
ABSATZ 1
GRÜNDUNG . NAME. SITZ. GEGENSTAND UND ZUSAMMENSETZUNG DER STIFTUNG
ARTIKEL 1: GRÜNDUNG - NAME
Auf Initiative der Gründungsmitglieder wurde die Stiftung ohne eigenwirtschaftliche Ziele,
ausgestattet mit der Eigenschaft als juristische Person und mit finanzieller Unabhängigkeit,
dem Dahir (königlicher Erlass in Marokko, Anm. d. Übers.) vom 15. November 1958
mit Erweiterung und Änderung durch Dahir vom 10. April 1973 unterliegend, gegründet.
Die Stiftung nimmt folgenden Namen an:
« Fondation Helga Heidrich SOS Animaux » (Stiftung Helga Heidrich SOS Tiere)
Stifterin: Helga Heidrich, Inhaberin der C.I.N.Nr. K001729 Q,
und des Reisepasses Nr.:3123005769, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in Esamlalia, Marrakech.
ARTIKEL 2: SITZ
Der Sitz der Stiftung wird an folgender Adresse eingerichtet:
Fondation Helga Heidrich SOS Animaux
B.P. 7066 Sidi Abbad
40000 Marrakech Marokko
ARTIKEL 3: GEGENSTAND DER STIFTUNG
Die „Fondation Helga Heidrich S.O.S Animaux“ ist eine Stiftung ohne eigenwirtschaftliche Ziele,
deren Gegenstand im Schutz von Tieren und der Natur liegt, insbesondere:
- a) Konstruktion und Verwaltung von Gnadenhöfe
- b) Ambulante Klinik für Tiere
- c) schnelle und unbürokratische Hilfe für Tiere in Not bei akutem Handlungsbedarf
- d) Umweltschutz und Errichtung von Biotops für lokale Tierearten, die vom Aussterben bedroht sind
- e) Information und Sensibilisierung des breiten Publikums für Tiermisshandlung und schlechte Haltungsbedingungen sowie für präventive Maßnahmen
- f) Kinderprogramm: Tierschutz beginnt im Kindesalter
ARTIKEL 4: STIFTUNGSNEUTRALITÄT
Jeder Gedankenaustausch oder jede Meinungsäußerung politischer oder religiöser Art ist innerhalb der Stiftung strengstens untersagt.
ARTIKEL 5: LAUFZEIT
Die Laufzeit der Stiftung ist unbegrenzt.
ARTIKEL 6: ZUSAMMENSETZUNG DER STIFTUNG
Die Stiftung setzt sich zusammen aus Gründungsmitgliedern, aktiven Mitgliedern und ehrenamtlichen Mitgliedern:
- Gründungsmitglieder sind diejenigen Personen, auf deren Initiative hin die Stiftung gegründet wurde,
- Aktive Mitglieder sind diejenigen Personen, die auf Grund der vorliegenden Statuten der Stiftung beigetreten sind,
- Ehrenamtliche Mitglieder sind die Personen, die Leistungen oder Beiträge zur Stiftung beigesteuert haben.
ARTIKEL 7: AUSTRITT - AUSSCHLUSSAUSTRITT
Austrittserklärungen sind der Stiftungspäsidentin schriftlich einzureichen.
Jeder Austritt muss mittels Einschreiben drei Monate vor Abschluss des Geschäftsjahres erklärt werden.
AUSSCHLUSS
Es obliegt dem Stiftungsrat, einen Ausschluss zu erklären, und zwar:
1. von Mitgliedern, deren Ehrenhaftigkeit die durch Gerichtsurteil in Frage gestellt wurde
2. von Mitgliedern, die gesetzes- oder sittenwidrig handeln oder den Statuten zuwider handeln.
In jedem der vorstehenden Fälle wird das Mitglied, dessen Ausschluss vorgeschlagen wird, zu einer Stellungnahme zu den ihm vorgeworfenen Sachverhalten vor dem Verwaltungsrat eingeladen. Der Rat trifft eine Mehrheitsentscheidung unter den anwesenden Mitgliedern, die Entscheidung bedarf keiner Begründung und ist unanfechtbar. Falls das Mitglied, über dessen Ausschluss entschieden werden soll, zum angegebenen Termin nicht vor dem Verwaltungsrat erscheint, wird ihm eine erneute Einberufung per Einschreiben zugestellt. Wenn es wiederum nicht erscheint, wird die Entscheidung in seiner Abwesenheit, wie oben beschrieben, gefällt. Der Ausschluss erfolgt automatisch bei ausstehenden Beitragszahlungen innerhalb von zwei Monaten nach Übersendung einer Mahnung per Einschreiben.
ABSATZ 2
ARTIKEL 8: STIFTUNGSMITTEL
Die Stiftungsmittel setzen sich zusammen aus:
- den Einkünften aus seiner Vermögensmasse
- Beiträgen von Banken und Finanzunternehmen sowie von jedem anderen öffentlichen oder privaten Industrie- bzw. Handelsunternehmen
- staatlichen Unterstützungen oder Unterstützungen von jeder anderen natürlichen oder juristischen Person aus dem In- und Ausland
- Beiträgen und Subskriptionen der Mitglieder
- Spenden und Legate
- Erlöse aus nationalen und internationalen Veranstaltungen
- genehmigten Anleihen zu den Bedingungen der geltenden Gesetzgebung
- verschiedenen Einkünften
Die Stiftung kann bewegliche und unbewegliche Güter besitzen, die zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig oder für ihre Weiterentwicklung nützlich sind.
Der Mitgliedsbeitrag ist für das laufende Jahr fällig.
ARTIKEL 9: MITTELVERWENDUNG UND LAUFENDE AUSGABEN
Die von der Stiftung gesammelten Mittel werden zur Durchführung der verschiedenen Aktivitäten eingesetzt, wie sie in Artikel 3, dem gemeinnützigen Gegenstand der Statuten definiert sind, insbesondere:
- Laufende Kosten der Stiftung: Personalkosten, Steuern und Abgaben, verschiedene Arbeiten und Warenbeschaffung, Transporte und Reisen, diverse Verwaltungsaufwendungen, Finanzaufwendungen, Abschreibungen und diverse Rückstellungen
- Unterschiedliche Verwendungszwecke: Investitionen, Anschaffung von beweglichen und nicht beweglichen Gütern, Wertpapiere, Möbel
- Büromaterial, Einrichtung, Transportmaterial.
ARTIKEL 10: VERANTWORTUNG DER MITGLIEDER
Das Stiftungsvermögen haftet ausschließlich für von der Stiftung oder von den ordnungsgemäß damit beauftragten Aufsichtsratsmitgliedern eingegangene Verpflichtungen, ohne dass einer von ihnen persönlich haftbar gemacht werden kann. Zu diesem Zweck wird die Stiftung Versicherungen zur Abdeckung ihrer allgemeinen Haftpflicht sowie der ihrer Mitglieder abschließen.
ABSATZ 3
VERWALTUNG
ARTIKEL 11: VERWALTUNGSRAT
Die Stiftung wird von einem Rat geleitet, der aus vier Mitgliedern besteht und sich wie folgt zusammen setzt:
- Ein Präsident
- Ein Vize-Präsident
- Ein Schatzmeister
- Ein Generalsekretär
ARTIKEL 12: RATSSITZUNGEN
Der Rat wird der Präsidentin einberufen. Die Einberufungen werden normalerweise per Post an die einzelnen Mitglieder versandt, können aber auch telefonisch oder durch jedes andere Mittel erfolgen. Den Vorsitz der Versammlungen führt die Präsidentin, in ihrer Abwesenheit der Vize-Präsident, in dessen Abwesenheit der Generalsekretär. Es werden Sitzungsprotokolle erstellt, die von der Präsidentin und vom Sekretär abgezeichnet werden und in einem dafür angelegten Register aufgenommen werden. Kopien oder Auszüge dieser Protokolle werden ebenfalls von der Präsidenten und dem Sekretär abgezeichnet.
ARTIKEL 13: ZUSTÄNDIGKEIT DES GENERALSEKRETÄRS
Der Generalsekretär legt die Zusammenfassungen der Verwaltungsratssitzungen und der Hauptversammlung schriftlich nieder. Er beaufsichtigt die Korrespondenz, die Archive und übernimmt die Verwaltungsaufgaben für die bezahlten Mitarbeiter der Stiftung. Er versendet die Einberufungen und erledigt die gesamte Korrespondenz in Absprache mit der Präsidentin. Neben den oben beschriebenen Aufgaben nimmt der Generalsekretär die Weiterverfolgung der Vereinsfinanzen wahr und ist Treuhänder der Stiftungsfonds. Er stellt regelmäßig, mindestens zum Jahresende, die Konten des Geschäftsjahres zusammen und fasst die finanzielle Situation der Stiftung in Übereinstimmung mit dem allgemein geltenden Buchhaltungsplan zusammen. Er legt dem Verwaltungsrat und dem Abschlussprüfer seinen Bericht zur Genehmigung vor. Die verfügbaren Fonds werden unter dem Namen der Stiftung bei der Bank deponiert. Sie können mit der Unterschrift der Präsidentin abgehoben werden.
ARTIKEL 14: ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG – ZUSAMMENSETZUNG - EINBERUFUNG
Die Hauptversammlung besteht aus allen Gründungsmitgliedern und aktiven Mitgliedern der Stiftung. Die Einberufungen erfolgen mittels persönlichem Schreiben und Pressemitteilung mindestens zwei Wochen vor dem Termin und enthalten die Tagesordnung der Versammlung. Die Tagesordnung in der Einberufungsmitteilung wird vom Verwaltungsrat oder von einem von ihm dazu berufenen Mitglied festgelegt. Die Aufgaben des Generalsekretär, oder in seiner Abwesenheit von einem Mitglied der Versammlung, das von der Präsidentin benannt wird, wahrgenommen.
ARTIKEL 15: ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG - RECHTE
Eine Hauptversammlung wird zumindest einmal jährlich innerhalb der drei Monate, die auf den Geschäftsjahresabschluss folgen, einberufen. Die ordentliche Hauptversammlung erhält den Bericht des Verwaltungsrates über die Verwaltung und alle anderen Themen, sowie die Konten des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Die ordentliche Hauptversammlung ist rechtsgültig, wenn mehr als die Hälfte der aktiven und Gründungsmitglieder der Stiftung anwesend ist. Darüber hinaus können bei entsprechender Notwendigkeit außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden, entweder auf Einberufung des Verwaltungsrates oder auf Antrag der Hälfte der Mitglieder der Stiftung in der oben aufgeführten Form. Die ordentliche Hauptversammlung hat das Recht, einen oder mehrere Mitglieder des Verwaltungsrates vom Amt zu entheben und vollständige oder teilweise Neuwahlen zu durchzuführen. Sie genehmigt die Abschlussrevisionsberichte und entlastet die Verwaltungsratsmitglieder am Ende des Geschäftsjahres und der Amtszeit. Sie genehmigt die Eröffnung von Lokal- oder Regionalgruppen der Stiftung im gesamten Königreich Marokkos.
ARTIKEL 16: Protokoll
Es werden Versammlungsprotokolle erstellt, die von den das Büro bildenden Mitgliedern abgezeichnet werden und in einem dafür angelegten Register aufgenommen werden. Kopien oder Auszüge dieser Protokolle werden von der Präsidentin und dem Sekretär abgezeichnet.
ABSATZ 4
ARTIKEL 17: Neufassung der Statuten und Auflösung der Stiftung
- 1. Auf Antrag hin kann die Präsidentin die Statuten ändern.
- 2. Die Auflösung der Stiftung ist nur mit Zustimmung der Gründerin und des Verwaltungsrates möglich.
- 3. Im Falle einer Auflösung erhält eine Tierschutzorganisation das Gelände und die verbliebenen Güter.
- 4. Eine Erstattung der Spenden der Stiftung oder des Kapitals der Präsidentin oder ihres Nachfolgers ist ausgeschlossen.
Unterschrift ........................................................................
Helga Heidrich, Gründerin und Präsidentin der Stiftung